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Grünland

Regelmäßig Wirtschaftsdünger einsetzen

Mit steigender Nutzungshäufigkeit steigt auch der Nährstoffbedarf im Grünland stark an. In der untenstehenden Tabelle sind die Maßnahmen, die aus pflanzenbaulicher Sicht zu ergreifen sind, beispielhaft dargestellt. 

Zu beachten sind die gesetzlichen Grenzen bei der zusätzlichen Düngung im Grünland: 

170 kg N/ha darf im Wirtschaftsdünger am Betrieb vorhanden sein (NAPV 23) – dies limitiert die Düngemöglichkeiten aus dem Hofdünger und induziert damit auch die Abstufungen in der Nutzung. 

Fünf-mähdige Wiesen benötigen nach Entzug und mittlerer Ertragslage bereits deutlich mehr Stickstoff – dieser darf mineralisch bis zu 210 kg N/ha gesamt (Hofdünger + Mineraldünger) gedüngt werden, sofern der Betrieb nicht im Agrarumweltprogramm mit Einschränkung teilnimmt. 

Allfällige Überschreitungen sind jedenfalls mittels Düngebilanzierung zu überprüfen (z.B. mittels LK-Düngerrechner). Dasselbe gilt für die Phosphorversorgung, die im ÖPUL-Programm (UBB, Bio) nicht gesamtbetrieblich über Saldo gehen darf, beziehungsweise nach Konditionalitätsvorgaben nicht den Kulturbedarf überschreiten darf. 


Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass der pflanzenbauliche Aufwand im Grünland mit steigender Nutzung steigt und deshalb auf gute Standorte beschränkt sein soll. Eine Zwei- und Dreischnittwiese ist auf mittleren und niedrig ertragsfähigen Standorten wesentlich leichter zu führen als eine Vier- und Fünfschnittwiese.
 

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Die Tabelle zeigt leistungs- und nutzungsabhängige pflanzenbauliche Maßnahmen im Grünland.

*An Grenze N-Aufwand lt. Wasserrechtsgesetz (max. 210kgNff/Jahr aus WiDü + min. N-Dünger)

Abk.: N(ff) Stickstoff feldfallend, GVE-Großviehheinheiten je ha LN, RP= Rohprotein, NEL= Nettoenergielaktation, N min.= Stickstoff mineralisch Ausgleich, P= Phosphor mineralisch Ausgleich, S= Schwefeldüngung, J= Jahr.

Darstellung pflanzenbaulicher Maßnahmen – leistungs- und nutzungsabhängig mit entzugsorientiertem und maximal erlaubtem (rot hinterlegt) Viehbestand (Milchvieh mit eigener Nachzucht) nach Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (170 kg N Lager/ha LN) mit ausschließlich Dauergrünland, 80% mehrmähdige Dauerwiesen; N: Stickstoffbedarf zusätzlich, wenn angegeben (in Klammer: N-Ausgleich mineralisch mittels NAC 27); *) Hier mögliche Überschreitung N-Einsatz nach Wasserrechtsgesetz überprüfen (210 kg Nff/ha LN); P: Phosphorbedarf zusätzlich in Form von P2O5; Kalk: Empfohlene durchschnittliche Erhaltungskalkung Nutzungsorientiert für einen Standard-Grünlandboden im kalkfreien Gebiet; Nachsaat: Empfohlene Nachsaatfrequenz zur Erhaltung der dichten Grasnarbe im Dauergrünland

Siehe auch